Stand: März 2021

Funktionen der Jahrgangsstufe 10

  • Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I. Sie gilt zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine zweijährige Qualifikationsphase anschließt.
  • Die Wochenstundentafeln der Klassen der Jahrgangsstufe 10 müssen alle Fächer umfassen, die im Rahmen des Kursangebotes der Schule in der Qualifikationsphase verpflichtend zu belegen sind oder als Abiturprüfungsfach gewählt werden sollen. Diese Fächer sind mindestens zweistündig zu unterrichten. Der Unterricht in Lernbereichen und halbjährig epochaler Unterricht sind in diesen Fächern nicht zulässig. Soweit diese Fächer nicht in der Kontingentstundentafel ausgewiesen sind, können sie im Rahmen des Schwerpunktunterrichtes angeboten werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler wählen im Verlauf der Jahrgangsstufe 10 die Grund- und Leistungskurse, die sie in der Qualifikationsphase belegen wollen. Jedes Fach, das in der Qualifikationsphase verpflichtend zu belegen ist oder als Abiturprüfungsfach gewählt wird, ist in der Jahrgangsstufe 10 zu belegen.

Das Kursangebot

Schwerpunktunterricht (insgesamt vier Stunden):

  • Zweistündige Kurse
    • Mathematik, Physik, Chemie, Biologie (als Ergänzung zum Unterricht in den Klassen)
    • Informatik (neues Fach)
    • Technik (neues Fach)
    • Wirtschaftswissenschaften (neues Fach)
    • Latein (Fortführung aus Klasse 9, Latein (ab SJ 21/22) dreistündig)
    • Geschichte bilingual (neues Fach)
    • Darstellendes Spiel (neues Fach)

Künstlerischer Bereich (zweistündig):

  • Kunst oder Musik

In der Oberstufe (ab Klasse 11) können nur Fächer belegt werden, die bereits in Klasse 10 unterrichtet wurden.

Wahl der Kurse

  • Abgabe der Wahlzettel beim Klassenlehrer
  • Es besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines Kurses.
  • Die Kurswahl wird schriftlich bestätigt.
  • Die Kurswahl ist für Klasse 10 verbindlich.
  • Ein Einstieg in die Fächer Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Technik und Darstellendes Spiel sowie ein Wechsel zwischen Kunst und Musik ist in Klasse 11 nicht mehr möglich.

Bewertungen in den Kursen

  • Die Bewertung erfolgt entsprechend den Beschlüssen der Lehrerkonferenz und der Fachkonferenzen
  • Klassenarbeiten in allen Fächern
  • Fachlehrer informieren über die Bewertung zu Beginn des Schuljahres
  • Noten in den Kursen sind versetzungsrelevant

Schulbesuch im Ausland

  • Informationsabend im November für Eltern und Schüler
  • Antragstellung über die Schule an das Schulamt (Formular)
  • Beratungsgespräch mit der Schule (Ansprechpartnerin Fr. Keufert)
  • Fortsetzung der Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde

Prüfungen in Klasse 10

  • Deutsch schriftlich (180 min)
  • Mathematik schriftlich (135min)
  • Englisch – Hörverstehenstest schriftlich (45 min)
  • Fremdsprache – (EN, FR, SN) mündliche Gruppenprüfung max. 20 Minuten
  • freiwillige Zusatzprüfungen

Bewertung der Prüfungsleistung DE / MA

Die Abschlussnote in einem Prüfungsfach ergibt sich zu 60% aus der Jahresnote und zu 40% aus der Prüfungsnote.

Bewertung in den Fremdsprachen

  • mndl. und schriftl. Prüfung in Englisch:
    mndl. 20%, schriftl. 20%, Jahresnote 60%
  • schriftl. EN und mndl. FR oder
    schriftl. EN und mndl. SN
    FR / SN: mndl. 40%, Jahresnote 60%
    EN: schriftl. 20%, Jahresnote 80%

Freiwillige Zusatzprüfungen

  • eine zusätzliche mündliche Prüfung (nicht in bereits mündlich geprüften Fach)
    Wertung: mndl. ZP 40%, Jahresnote 60%
  • weitere freiwillige Zusatzprüfungen MA, DE bei Abschlussrelevanz
    Wertung: mndl. ZP 25%, schriftl. P. 25%, Jahresnote 50%

Täuschungen

  • bei geringem Umfang wird der Teil nicht bewertet
  • bei großem Umfang wird die Leistung mit „ungenügend“ bewertet
  • gilt auch, wenn die Täuschung erst später festgestellt wurde
  • Ausschluss von der Prüfung bei ungebührendem Verhalten möglich

Nichtteilnahme

Bei Krankheit ist unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

  • Prüfungen die aus nicht selbst verschuldeten Gründen versäumt wurden, werden unverzüglich nachgeholt.
  • Prüfungen die aus selbst verschuldeten Gründen versäumt wurden, werden mit ungenügend bewertet.
  • Bei nicht unverzüglicher Vorlage der ärztlichen Bescheinigung gilt gleiches.

Weitere Infos

Die offiziellen PowerPoint-Präsentationen von den zentralen Informationsveranstaltungen sowie weiterführende Downloads finden Sie auf der Seite PDF-Downloads.