Oberstufe: Jahrgang 12 - Abitur
Abiturprüfung
Prüfungsfächer
- Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen und
eine mündliche Prüfung. - Aus jedem Aufgabenfeld (siehe Kursangebot) ist mindestens ein Fach zu wählen.
- Unter den Prüfungsfächern müssen sich zwei der folgenden drei Fächer befinden:
Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache
Schriftliche Prüfungsfächer sind:
- die beiden Leistungskursfächer (= 1. und 2. Abiturprüfungsfach)
- ein Grundkursfach (= 3. Abiturprüfungsfach)
nach Wahl der Schülerin oder des Schülers - Achtung:
- Sofern das Fach Englisch oder das Fach Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt wird, ist die mündliche Leistungsfeststellung in der als schriftliches Prüfungsfach gewählten
Fremdsprache abzulegen. - Werden beide Fremdsprachen als schriftliche Prüfungsfächer gewählt, ist jeweils eine mündliche Leistungsfeststellung in beiden Fremdsprachen abzulegen.
- Sofern das Fach Englisch oder das Fach Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt wird, ist die mündliche Leistungsfeststellung in der als schriftliches Prüfungsfach gewählten
Mündliches Prüfungsfach ist:
- ein Grundkursfach (= 4. Abiturprüfungsfach)
nach Wahl der Schülerin oder des Schülers
5. Prüfungskomponente: Besondere Lernleistung (freiwillig)
Zusätzlich kann eine Besondere Lernleistung als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Dabei darf der inhaltliche Gegenstand der Besonderen Lernleistung nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu berücksichtigenden Leistung sein.
Sie muss einem anderen Fach als den ersten vier Prüfungsfächern zugeordnet werden.
Mit der Besonderen Lernleistung kann ein Aufgabenfeld abgedeckt werden.
(In diesem Fall ist kein Rücktritt von der Erbringung der Besonderen Lernleistung möglich.)
Ein Rücktritt von der Besonderen Lernleistung ist nur bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung zulässig.
Wahl der Prüfungsfächer
- zu Beginn 12/1 (Festgelegter Termin durch Rundschreiben „Abitur“)
mit dem Formblatt 3 - zum gleichen Termin erfolgt die Beantragung der Besonderen Lernleistung
mit dem Formblatt 4
Prüfungsablauf
Schriftliche Prüfungen im 1. und 2. Abiturprüfungsfach:
- Deutsch, Mathematik, Englisch: 300 min
- 270 min. in den sonstigen Fächern
(Lese- und Wahlzeit ist jeweils enthalten)
Schriftliche Prüfungen im 3. Abiturprüfungsfach:
- 240 in Deutsch
- 255 in Mathematik,
- 270 in Englisch und Französisch,
- 210 in den sonstigen Fächern
(Lese- und Wahlzeit ist jeweils enthalten)
Mündliche Prüfung:
- Vorbereitungszeit 30 min.
- Prüfungszeit 20 min, Vortrag mit anschließendem Prüfungsgespräch
- Gleiche Wichtung von Vortrag und Prüfungsgespräch
Besondere Lernleistung - 5. Prüfungskomponente
- Besteht aus einer schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und einem Kolloquium
- Anfertigung der Arbeit über mindestens zwei Schulhalbjahre
- Gliederung:
- Inhaltlicher Teil 15-25 Seiten
- Arbeitsbericht
- Kurzfassung und Ergebnisse
- Literatur und Erklärung
- Kolloquium 30 min
- Vorstellung wesentlicher Aspekte der Arbeit
- Prüfungsgespräch
- schriftliche Arbeit und Kolloquium bilden gleich gewichtet die Prüfungsnote
Gesamtqualifikation
Einbringungspflichtige Kurse
- alle Halbjahreskurse der Leistungskursfächer in doppelter Wertung und 30 Halbjahreskurse der übrigen Fächer (einschließlich 3. und 4. Prüfungsfach)
- Darin müssen enthalten sein:
- alle Halbjahreskurse der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache
- vier Halbjahreskurse in einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften
- Berechnung ((Summe der gewichteten Notenpunkte) / 46) x 40 ergibt Punktzahl der Gesamtqualifikation
Mindestanforderungen für die Zulassung zur Prüfung
- Leistungskurse: höchstens 4 Halbjahresnoten < 5 NP Nur für jetzige 12. Klasse! (Abschlussjahr 2023)
- Grundkurse: höchstens 4 Halbjahresnoten < 5 NP Nur für jetzige 12. Klasse! (Abschlussjahr 2023)
- Leistungskurse: höchstens 3 Halbjahresnoten < 5 NP
- Grundkurse: höchstens 3 Halbjahresnoten < 5 NP
- Kein einbringungspflichtiger oder belegungspflichtiger Kurs mit null Punkten
- Die nach der Berechnung
((Summe der gewichteten Notenpunkte) / 46) x 40
ermittelte Gesamtpunktzahl der einzubringenden Kurse muss mindestens 200 betragen.
Mindestanforderungen an die Abiturprüfung
- In drei Prüfungen jeweils mindestens 5 NP
- keine Prüfungsleistung mit null Notenpunkten
- Jedes Ergebnis wird in fünffacher Wertung in die Punktzahl der Abiturprüfung eingebracht. (1)
- Gesamtmindestpunktzahl der Abiturprüfung: 100 Punkte
(1) Falls eine 5. Prüfungskomponente (besondere Lernleistung) belegt wurde, gehen alle 5 Prüfungen in vierfacher Wertung ein.
Abiturnote
Die Punktzahl der Gesamtqualifikation und die Punktzahl der Abiturprüfung werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl für die Bestimmung der Abiturnote laut Tabelle in Anlage 2 der Gymnasialen Oberstufenverordnung. (siehe auch: Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote)
Weitere Infos
Die offiziellen PowerPoint-Präsentationen von den zentralen Informationsveranstaltungen sowie weiterführende Downloads finden Sie auf der Seite PDF-Downloads.