Hausordnung
Präambel
Unsere Schule soll ein Ort des Miteinanders sein, ein Ort des Lernens und Arbeitens und
eines vielseitigen und anregenden Schullebens. Deshalb sind Toleranz, Rücksicht, Respekt
und Hilfsbereitschaft die Maßstäbe für unser aller Verhalten.
Die Hausordnung bildet den Rahmen für das gemeinsame Arbeiten und Leben. Sie gilt im
Schulgebäude und auf dem Schulgelände und ergänzt das brandenburgische Schulgesetz.
Sie wurde von den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern und den Eltern erarbeitet
und in der Schulkonferenz beschlossen und zeigt damit einen breiten Konsens bezüglich der
Gestaltung unseres gemeinschaftlichen Schullebens.
1. Zeitenregelung
1) Das Schulgebäude ist von 06.30 Uhr bis 20.30 Uhr geöffnet.
(2) Unterrichts- und Pausenzeiten:
Zeiten | Klassenstufe 7, 8 | Zeiten | Klassenstufen 5, 6, 9 - 12 |
---|---|---|---|
07.30 - 09.00 | 1. Block | 07.30 - 09.00 | 1. Block |
Hofpause | Hofpause | ||
09.25 - 10.55 | 2. Block | 09.25 - 10.55 | 2. Block |
Pause | Pause | ||
11.10 - 11:55 | 3. Block - 5. Stunde | 11.10 - 11.55 | 3. Block - 5. Stunde |
Mittagspause | 11.55 - 12.40 | 3. Block - 6. Stunde | |
12.25 - 13.10 | 3. Block - 6. Stunde | Mittagspause | |
13.20 - 14.50 | 4. Block | 13.20 - 14.50 | 4. Block |
15.00 - 15.45 | 9. Stunde | ||
15.45 - 16.30 | 10. Stunde | ||
16.45 - 17:30 | 11. Stunde |
2. Technische und elektronische Geräte
(1) Technische und elektronische Geräte, die nicht zu den Lehr- und Lernmitteln gehören, müssen während des Unterrichts abgeschaltet sein und in der Schultasche verwahrt werden.
(2) Das Aufzeichnen von Fotos oder Videos in der Schule oder auf dem Schulgelände insbesondere im Unterricht ist nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen erlaubt. Sollen Fotos oder Videos veröffentlicht werden, sind die schriftliche Zustimmung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten und zusätzlich das Einverständnis der Schulleitung erforderlich. Datenschutzregelungen bleiben hiervon unberührt.
(3) Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ist auf dem gesamten Schulgelände die Benutzung nicht schuleigener elektronischer Geräte und Medien jeglicher Art (z.B. Smartphone, Smartwatch, Handy etc.) in der Zeit von 07:20-15:00 Uhr untersagt. Diese Geräte bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist während der Unterrichtsstunden die Benutzung nicht schuleigener elektronischer Geräte und Medien jeglicher Art (z.B. Smartphone, Smartwatch, Handy etc.) untersagt. Diese Geräte bleiben während der Unterrichts- stunden ausgeschaltet in der Schultasche.
3. Pausen und unterrichtsfreien Zeiten
(1) Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 – 10) gehen in den
Hof- und Mittagspausen auf die Schulhöfe.
Sie dürfen sich nicht im Bereich der Parkplätze und der Fahrradständer aufhalten. Über z.B.
wetterbedingte Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Im Zeitfenster von nach den Herbstferien bis zu den Osterferien ist in den Pausen bei Erwerb
eines Heißgetränkes aus dem Automaten der Aufenthalt in der Mensa möglich.
(2) Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-7 können in der 2.Pause den hinteren Schulhof nutzen.
In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler sich nicht im Bereich der Parkplätze und der Fahrradständer aufhalten.
(3) Während der Freistunden und bei Unterrichtsausfall dürfen
-
a) Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse mit schriftlichem Einverständnis der Eltern
und
-
b) Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe
das Schulgelände verlassen.
4. Rauchen und Verbot von Suchtmitteln und Waffen
Alle Suchtmittel und Waffen jeglicher Art sind verboten. Über Ausnahmen zum Verzehr von Alkohol entscheidet die Schulleitung.
5. Ordnung und Sauberkeit
(1) Alle sind dafür verantwortlich, dass die Schule sauber und in einem guten Zustand bleibt
und verhalten sich entsprechend.
(2) Abfälle gehören nur in die dafür vorgesehenen Behälter.
(3) Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.
(4) Wertgegenstände sollten nicht mitgebracht werden, weil die Schule bzw. der Schulträger
bei Verlust oder Beschädigung nicht haftet.
(5) Fahrräder müssen auf dem Schulhof in den Fahrradständern abgestellt und gesichert
werden.
(6) In den Fachräumen sind die dort aushängenden besonderen Verhaltenshinweise zu beachten. Raumgestaltungen müssen mit den raumverantwortlichen Lehrern abgesprochen
werden. Mitteilungen sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen auszuhängen.
6. Notfälle
(1) Feueralarm wird durch einen Dauerton angezeigt. Das Verhalten bei Feueralarm richtet
sich nach den in den Räumen hängenden Alarmplänen.
(2) Im Notfall ist eine Lehrkraft oder das Sekretariat zu benachrichtigen. Erste-Hilfe-Schränke
befinden sich in den naturwissenschaftlichen Räumen, im Sportlehrerzimmer, im Lehrerzimmer, im Sekretariat und beim Hausmeister.
7. Inkrafttreten
Die Hausordnung wurde am 02.03.2015 von der Schulkonferenz des Weinberg-Gymnasiums
beschlossen und gilt ab 13.04.2015.
1. Änderung Abschnitt 3, Absatz 3 am 10.10.2016
2. Änderung Abschnitt 2, Absatz 3 am 06.09.2018 und Abschnitt 3, Absatz 1 vom 06.09.2018
3. Änderung Abschnitt 1 und Abschnitt 3, Absatz 3 am 12.09.2019
4. Änderung Abschnitt 3, Absatz 1 und 2 am 17.10.2023