Hausordnung
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück, um ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den Sachwert des Gebäudes und seiner Einrichtungen zu erhalten und eine sinnvolle Nutzung der Räumlichkeiten sicherzustellen.
Die Hausordnung ergänzt die Schulordnung, die den Rahmen für das gemeinsame Arbeiten und Leben unter dem Leitgedanken der Schule bildet.
2. Zeitenregelung
(1) Das Schulgebäude ist von 06.30 Uhr bis 21.30 Uhr geöffnet.
(2) Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Block 07.30 – 09.00 Uhr
Frühstückspause
2. Block 09.20 – 10.50 Uhr
für 9.-13. Klassen: 3. Block 11.05-11.50 Uhr, Mittagspause, 12.15-13.00 Uhr
für 5.- 8. Klassen: 3. Block 11.05 - 12.35 Uhr, Mittagspause
4. Block 13.10 – 14.40 Uhr
5. Block 14.50 – 16.20 Uhr
11. Stunde 16.20 – 17.05 Uhr
(3) Das Sekretariat ist von 10.05 – 10.25 Uhr und von 12.00 – 14.00 Uhr geöffnet.
(4) Die Bibliothek ist von 07.30 – 16.00 Uhr nutzbar.
3. Verhalten in Pausen und unterrichtsfreien Zeiten
(1) In den Mittagspausen und in der Frühstückspause haben alle SchülerInnen grundsätzlich das Schulgebäude zu verlassen, ausgenommen ist das Schülercafé. Der Aufenthalt im Bereich des Parkplatzes ist nicht gestattet.(2) SchülerInnen der Sekundarstufe I dürfen in Pausen und unterrichtsfreien Zeiten das Schulgelände nicht verlassen. Liegt das schriftliche Einverständnis der Eltern für das laufende Schuljahr vor, können SchülerInnen ab Klasse 9 nur in den Freistunden das Schulgelände kurzzeitig verlassen.
SchülerInnen der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände in Pausenzeiten und Freistunden verlassen.
4. Rauchen und Verzehr von Alkohol
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Der Verzehr von Alkohol ist auf dem gesamten Schulgelände ebenfalls nicht gestattet, über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.5. Ordnung und Sauberkeit
(1) Jede Schülerin / jeder Schüler sollte sich ihrer / seiner Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit in der Schule bewusst sein und sich dementsprechend verhalten.(2) Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.
(3) Raumgestaltungen müssen mit den raumverantwortlichen Lehrern abgesprochen werden. Mitteilungen sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen auszuhängen.
(4) Abfälle gehören nur in die dafür vorgesehenen Behälter, eine Abfalltrennung sollte vorgenommen werden.
(5) Wertgegenstände sollten nicht mitgebracht werden.
(6) Fahrräder sind auf dem Schulhof gesichert in den Fahrradständern abzustellen.
6. Nutzung von Räumlichkeiten
(1) In verschiedenen Räumen hängen Raumordnungen, die das Verhalten dort speziell regeln.(2) SchülerInnen können beantragen, dass Räumlichkeiten der Schule und das Schulgelände für Veranstaltungen im Freizeitbereich genutzt werden. Ist die Veranstaltung an einem Unterrichtstag und bis 17.00 Uhr beendet, kann der Antrag bei einer(m) zuständigen FachlehrerIn oder KlassenleiterIn gestellt werden. Anderenfalls ist der Antrag bei der Schulleitung zu stellen.
7. Notfälle
(1) Feueralarm wird durch einen Dauerton angezeigt. Das Verhalten bei Feueralarm richtet sich nach den in den Räumen hängenden Alarmplänen.(2) Im Notfall ist eine Lehrkraft oder das Sekretariat zu benachrichtigen. Erste-Hilfe-Schränke befinden sich in den naturwissenschaftlichen Räumen, im Sportlehrerzimmer, im Lehrerzimmer, im Sekretariat und beim Hausmeister.
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